Rechtliche Informationen rund um den Maulkorb
In Österreich gibt es keine einheitliche bundesweite Regelung zum Thema Maulkorbpflicht. Stattdessen fallen die entsprechenden Vorschriften in die Zuständigkeit der Bundesländer. Das führt dazu, dass sich sowohl die Pflicht zum Tragen eines Maulkorbs als auch die Anforderungen an dessen Ausführung je nach Bundesland unterscheiden.
Während in manchen Bundesländern eine Maulkorbpflicht nur an bestimmten Orten gilt – etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln oder in Gebäuden – schreiben andere weitergehende Regelungen vor. Auch die Frage, wie ein Maulkorb beschaffen sein muss, ist nicht überall gleich geregelt: Manche Landesgesetze definieren konkrete Mindestanforderungen, andere bleiben allgemeiner oder verweisen auf den Zweck der Gefahrenvermeidung.
Diese Übersicht soll einen strukturierten Überblick über die unterschiedlichen gesetzlichen Bestimmungen der einzelnen Bundesländer geben und dabei sowohl die Orte der Maulkorbpflicht als auch die jeweiligen Vorgaben zur Gestaltung des Maulkorbs verständlich zusammenfassen.
Der Maulkorb muss der Größe und der Kopfform des Hundes angepasst und luftdurchlässig sein und dem Hund das Hecheln und die Wasseraufnahme ermöglichen. – Wiener Tierhaltegesetz
Dieser klar formulierte Abschnitt findet sich leider nur im Wiener Tierhaltegesetz, sollte jedoch bundesweit als Maßstab für die Auswahl eines tierschutzgerechten und funktionalen Maulkorbs für Hunde gelten.
Im Österreichischen Tierschutzgesetz ist außerdem festgehalten, dass Vorrichtungen zur Bewegungseinschränkung, wenn diese physiologische Abläufe, das Hecheln oder die Wasseraufnahme verhindern, verboten sind. Dazu zählen auch Maulschlaufen. Ausgenommen ist hier nur die kurzfristige Verwendung durch Tierärztinnen und Tierärzte sowie durch Diensthundeführer:innen.
Wien
1. Vorgaben zum Maulkorb
Im Wiener Tierhaltegesetz ist festgehalten, dass der Maulkorb der Größe und Kopfform des Hundes angepasst sein muss, luftdurchlässig sein muss und dem Hund das Hecheln und die Wasseraufnahme ermöglichen muss.
2. Wo muss ein Maulkorb getragen werden?
An öffentlichen Orten gilt in Wien Leinen- oder Maulkorbpflicht. (ausgenommen sind Listenhunde)
An öffentlichen Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten (z.B. Gasthäuser, Restaurants, öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäfte oder Veranstaltungen), muss ein Maulkorb getragen werden.
3. Gibt es für bestimmte Rassen / Hunde besondere Regelungen?
Für Listenhunde gibt es in Wien gesonderte Regeln. Dazu zählen folgende Rassen und deren Kreuzungen:
- Bullterrier
- Staffordshire Bullterrier
- American Staffordshire Terrier
- Mastino Napoletano
- Mastin Espanol
- Fila Brasileiro
- Mastiff, Bullmastiff
- Tosa Inu
- Pitbullterrier
- Rottweiler
- Dogo Argentino (Argentinischer Mastiff)
Wenn der Hund älter als 6 Monate ist, muss er an öffentlichen , Flächen, die von Personen genutzt werden, die nicht im selben Haushalt leben und in von allen Seiten geschlossenen Höfen oder Stiegenhäusern von Wohnhausanlagen mit Maulkorb und Leine geführt werden.
Listenhunde dürfen nur in komplett umzäunten Hundezonen ohne Maulkorb laufen.
Rettungs-, Therapie-, Assistenz- oder Diensthunde sind von der Maulkorbpflicht für Listenhunde ausgenommen. Hier gelten die allgemeinen Regeln zur Maulkorb- und Leinenpflicht in Wien.
Bissige Hunde müssen an öffentlichen Orten einen Maulkorb tragen.
Niederösterreich
1. Vorgaben zum Maulkorb
Im NÖ Hundehaltegesetz ist festgehalten, dass der Maulkorb den Fang umschließen muss. Er muss so beschaffen sein, dass der Hund seinen Fang darin öffnen und frei atmen, jedoch weder beißen noch den Maulkorb vom Kopf abstreifen kann.
2. Wo muss ein Maulkorb getragen werden?
An öffentlichen Orten gilt in Niederösterreich Leinen- oder Maulkorbpflicht. (ausgenommen sind Listenhunde)
An folgenden Orten müssen Hunde jedenfalls Leine und Maulkorb tragen:
- öffentliche Verkehrsmittel
- Schulen, Kindergärten, Horte und sonstige Kinderbetreuungseinrichtungen
- Kinderspielplätze
- Orten bei denen üblicherweise größere Menschenansammlungen auftreten, wie z. B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten und Badeanlagen während der Badesaison
- bei Veranstaltungen
- in beengten Räumen wie z. B. Lifte, Aufzüge und Gondeln
Während der Ausbildung, des Trainings oder der bestimmungsgemäßen Verwendung sind Dienst-, Jagd-, Hirten-, Hüte-, Herdenschutz-, Wach-, Rettungs-, Behindertenbegleit- und Therapiehunde, Präsenz- und Schulbesuchshunde, sowie Hunde, im Rahmen einer aktiven Teilnahme an Hundevorführungen, Hundeschauen, Veranstaltungen und dergleichen, von der Maulkorb- bzw. Leinenpflicht ausgenommen.
Die Maulkorbpflicht gilt nicht für das Führen von Hunden, die ständig am Arm oder in einem Behältnis getragen werden, sowie für Hunde, für die auf Grund einer Erkrankung der Atemwege durch chronische und irreversible Atembeschwerden bei Vorliegen eines veterinärmedizinischen Attests das Tragen eines Maulkorbs nicht zumutbar ist. Dieses Attest ist stets mitzuführen und den Organen der öffentlichen Aufsicht auf Verlangen vorzuweisen.
3. Gibt es für bestimmte Rassen / Hunde besondere Regelungen?
Für Listenhunde gibt es in Niederösterreich gesonderte Regeln. Dazu zählen folgende Rassen und deren Kreuzungen:
- Bullterrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Dogo Argentino
- Pit Bull
- Bandog
- Rottweiler
- Tosa Inu
Listenhunde und auffällige Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsbereich immer mit Leine und Maulkorb geführt werden.
Bissige Hunde müssen an öffentlichen Orten einen Maulkorb tragen.
Burgenland
1. Vorgaben zum Maulkorb
Im Burgenland gibt es keine Vorgaben wie ein Maulkorb aussehen oder beschaffen sein sollte.
2. Wo muss ein Maulkorb getragen werden?
Die Gemeinde kann, soweit dies zur Vermeidung von Gefährdungen oder unzumutbaren Belästigungen anderer Personen erforderlich ist, allgemein durch Verordnung oder im Einzelfall durch Bescheid anordnen, dass Hunde außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingefriedeten Grundflächen und/oder an bestimmten Orten an einer Leine geführt werden und/oder dass sie einen Maulkorb tragen müssen.
3. Gibt es für bestimmte Rassen / Hunde besondere Regelungen?
Auffällige Hunde müssen Leine und Maulkorb tragen. Die Maulkorbpflicht gilt auch in Hundeauslaufzonen.
Oberösterreich
1. Vorgaben zum Maulkorb
Im Oö. Hundehaltegesetz 2024 ist festgehalten, dass der Hund im Maulkorb seinen Fang öffnen und frei atmen kann, jedoch weder beißen noch den Maulkorb vom Kopf abstreifen kann.
2. Wo muss ein Maulkorb getragen werden?
An öffentlichen Orten gilt in Oberösterreich Leinen- oder Maulkorbpflicht.
An folgenden Orten müssen Hunde jedenfalls Leine und Maulkorb tragen:
- öffentliche Verkehrsmittel
- Schulen, Kindergärten, Horte und sonstige Kinderbetreuungseinrichtungen
- Kinderspielplätze
- in Gaststätten
- bei größeren Menschenansammlungen (Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks)
- Badeanlagen während der Badesaison
- Veranstaltungen
Die Maulkorbpflicht gilt nicht für Hunde, die in einer Transportbox getragen werden, sowie für Hunde, für die auf Grund einer Erkrankung der Atemwege durch chronische und irreversible Atembeschwerden bei Vorliegen eines veterinärmedizinischen Attests das Tragen eines Maulkorbs nicht zumutbar ist. Dieses Attest ist stets mitzuführen und den gemäß den §§ 19 oder 20 zuständigen Organen auf Verlangen vorzuweisen.
3. Gibt es für bestimmte Rassen / Hunde besondere Regelungen?
Für Hunde spezieller Rassen gibt es in Oberösterreich gesonderte Regeln. Dazu zählen folgende Rassen und deren Kreuzungen:
- Bullterrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Dogo Argentino
- American Pit Bull Terrier
- Tosa Inu
Hunde spezieller Rassen müssen – sofern kein Befreiungsbescheid vorliegt – an öffentlichen Orten, ausgenommen in eingezäunten Freilaufflächen, an der Leine und mit Maulkorb geführt werden. In nicht umzäunten Freilaufflächen gilt die Maulkorbpflicht. Eine Befreiung von der Leinen- und Maulkorbpflicht kann bei der Gemeinde beantragt werden.
Große Hunde (Widerristhöhe von mind. 40 cm oder Gewicht von mind. 20 kg) müssen an Leine und Maulkorb geführt werden, wenn die Gemeinde die Bestätigung über die positive Absolvierung der Alltagstauglichkeitsprüfung nicht fristgerecht vorliegt. Das gilt bis zur Vorlage.
Salzburg
1. Vorgaben zum Maulkorb
In Salzburg gibt es keine Vorgaben wie ein Maulkorb aussehen oder beschaffen sein sollte.
2. Wo muss ein Maulkorb getragen werden?
Die Gemeinde kann, soweit dies zur Vermeidung von Gefährdungen oder unzumutbaren Belästigungen anderer Personen erforderlich ist, allgemein oder im Einzelfall anordnen, dass Hunde außerhalb von Gebäuden und von ausreichend eingefriedeten Grundflächen oder an bestimmten Orten an einer Leine geführt zu werden haben oder dass sie einen Maulkorb tragen müssen.
3. Gibt es für bestimmte Rassen / Hunde besondere Regelungen?
Gefährliche Hunde müssen außerhalb von Gebäuden und ausreichend eingefriedeten Grundflächen müssen Leine und Maulkorb tragen.
Steiermark
1. Vorgaben zum Maulkorb
Im Steiermärkischen Landes-Sicherheitsgesetz ist festgehalten, dass der Maulkorb so beschaffen sein muss, dass der Hund weder beißen noch den Maulkorb vom Kopf abstreifen kann.
2. Wo muss ein Maulkorb getragen werden?
Hunde müssen an öffentlich zugänglichen Orten entweder einen Maulkorb tragen, der das Fang umschließt oder so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist.
Der Maulkorb- oder Leinenzwang gilt nicht für Hunde, die zu speziellen Zwecken gehalten werden und die Sicherung des Hundes mit Maulkorb oder Leine der bestimmungsgemäßen Verwendung entgegensteht. Zu diesen Hunden zählen insbesondere Jagd-, Therapie- und Hütehunde, Assistenzhunde sowie Diensthunde der Exekutive und des Militärs und Rettungshunde.
3. Gibt es für bestimmte Rassen / Hunde besondere Regelungen?
Es sind keine weiteren Vorgaben festgehalten.
Kärnten
1. Vorgaben zum Maulkorb
Im Kärntner Landessicherheitsgesetz ist festgehalten, dass der Maulkorb der Kopfform des Hundes angepasst sein muss und am Kopf so befestigt sein muss, dass der Hund nicht beißen oder den Korb abstreifen kann.
2. Wo muss ein Maulkorb getragen werden?
An öffentlichen Orten, an denen erfahrungsgemäß mit einer größeren Anzahl von Menschen, Tieren oder Verkehrsmitteln gerecht werden muss (Straßen, Plätzen, öffentlich zugänglichen Parkanlagen, Gaststätten und Geschäftslokalen) sowie in frei zugänglichen Teilen von Häusern, wie Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern, muss der Hund so an der Leine geführt werden, dass eine jederzeitige Beherrschung des Hundes gewährleistet ist oder er mit ein den Fang umschlossenen Maulkorb versehen sein.
Die Leinen- und Maulkorbpflicht gilt nicht für Wach- und Diensthunde des öffentlichen Sicherheitsdienstes, der Zollverwaltung und des Bundesheeres sowie für Hunde während des Einsatzes für Zwecke, deren Verwirklichung die Verwendung von Leine oder Maulkorb ihrer Natur nach ausschließen, wie für Zwecke der Jagd und des Hilfs- und Rettungsdienstes. Außerdem besteht sie nicht bei Ausbilder von angemeldeten kynologischen Vereinen, die einem repräsentativen Dachverband angehören, Hunde zu Zwecken der Ausbildung an Orte im Sinne des Abs. 1 mitnehmen und sich durch einen Ausweis des Vereins als Ausbilder legitimieren können.
3. Gibt es für bestimmte Rassen / Hunde besondere Regelungen?
Für bissige Hunde besteht an öffentlichen Orten Maulkorb- und Leinenpflicht.
Tirol
1. Vorgaben zum Maulkorb
Im Landes-Polizeigesetz ist festgehalten, dass der Maulkorb den tierschutzrechtlichen Vorgaben zu entsprechen hat und so beschaffen sein muss, dass er vom Hund nicht abgestreift werden kann.
2. Wo muss ein Maulkorb getragen werden?
An öffentlichen Orten innerhalb geschlossener Ortschaften müssen Hunde an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.
An öffentlichen Orten an denen sich überblicherweise größere Menschenansammlungen bilden, jedenfalls in öffentlichen Verkehrsmitteln, Kinderbetreuungs- und Schuleinrichtungen, Spielanlagen und Einkaufszentren, an der Leine und mit Maulkorb oder in geschlossenen Behältnissen zu führen.
Die Leinen- oder Maulkorbpflicht gilt nicht für für Rettungs-, Therapie-, Assistenz- und Diensthunde während ihrer bestimmungsgemäßen Verwendung, insbesondere im Zusammenhang mit der Ausbildung oder im Einsatz, sowie für Jagdhunde, wenn sie zu Jagdzwecken in einem Jagdgebiet eingesetzt werden.
3. Gibt es für bestimmte Rassen / Hunde besondere Regelungen?
Für auffällige Hunde kann eine Leinen- oder Maulkorbpflicht vorgeschrieben werden.
Vorarlberg
1. Vorgaben zum Maulkorb
In Vorarlberg gibt es keine Vorgaben wie ein Maulkorb aussehen oder beschaffen sein sollte.
2. Wo muss ein Maulkorb getragen werden?
Hunde müssen von öffentlichen Kinderspielplätzen ferngehalten werden, außer sie sind mit einem geeigneten Maulkorb versehen und werden an der Leine geführt.
3. Gibt es für bestimmte Rassen / Hunde besondere Regelungen?
Es sind keine weiteren Vorgaben festgehalten.